© 2016 RA Bernd D. Wermuth
 
 
 
 
 
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Beratungshilfe / Beratungsgutschein / Prozesskostenhilfe
Erstberatung
Honorarvereinbarung
Rechtsschutzversicherung
 
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Gebühren für anwaltliche Beratung und Dienstleitung werden seit dem 01.07.2004 in der Regel nach dem RVG berechnet. In einem an dem Gegenstandswert orientierten Vergütungsverzeichnis ist dort konkret geregelt, welcher Gebührensatz für welche anwaltliche Tätigkeit zugrunde zu legen ist. Während die Gebührensätze für gerichtliche Tätigkeiten starr geregelt sind, besteht für außergerichtliche Tätigkeiten die Möglichkeit, bei der Berechnung der Gebühren den Umfang und die Schwierigkeit sowie die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten adäquat zu berücksichtigen. In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten ohne Anhaltspunkte für eine Bemessung des Gegenstandswerts wird oftmals der allgemein Auffanggegenstandswert in Höhe von 5.000,00 EUR angesetzt.
Die Grundlagen der Anwaltsgebühren sowie ein aktuelles Vergütungsverzeichnis können unter www.brak.de eingesehen werden.

Erstberatung / Telefonische Erstberatung
Auch für ein erstes Beratungsgespräch wird gemäß RVG eine Gebühr fällig, die sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert richtet. Bei einem Verbraucher ist die Höhe der Erstberatungsgebühr auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen begrenzt.
Zumeist kann im Rahmen der Erstberatung geklärt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten dem Mandanten zustehen und welches Kostenrisiko besteht. Wird sodann ein Mandat erteilt, werden die Gebühren für die weitere Tätigkeit in derselben Angelegenheit mit der Erstberatungsgebühr verrechnet.
Unabhängig vom Zeitaufwand berechne ich bei Verbrauchern für die persönliche Erstberatung eine Gebühr im Höhe von 150,00 € inkl. Mehrwertsteuer zzgl. etwaiger Auslagen (soweit erforderlich). Sollte im Anschluss an die Beratung ein Mandat erteilt werden, werden die Kosten der Erstberatung mit den Gebühren des Mandates verrechnet.
Eine telefonische Erstberatung ist möglich. Die hierfür anfallenden Kosten liegen bei 50 € inkl. Mehrwertsteuer und sind vorab zu überweisen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit mir über das Kontaktformular auf dieser Homepage in Verbindung. Wir teilen Ihnen dann die Kontoverbindung und den für die interne Zuordnung erforderlichen Verwendungszweck mit. Nach Zahlungseingang vereinbaren wir mit Ihnen sodann einen zeitnahen telefonischen Beratungstermin.

Beratungshilfe / Beratungsgutschein / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetztes gebietet, dass niemand aus finanziellen Gründen gezwungen sein darf, auf die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten. Aus diesem Grund gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe ermöglicht es, sich bei einem Anwalt zu einem rechtlichen Problem fachkundigen Rat einzuholen. Beratungshilfe wird in nahezu allen Angelegenheiten gewährt. Ausgenommen hiervon bleibt das Steuerrecht. Den Beratungsgutschein für eine anwaltliche Erstberatung können sie beim dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht beantragen.
Weitere Informationen zur Beratungshilfe sowie den Antrag und welche Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen können Sie unter folgenden Link erhalten: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php
Den Antrag für Prozesskostenhilfe finden Sie hier: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer strafrechtlichen Rechtsberatung mit Beratungshilfeschein lediglich um eine einfache Beratung ohne Akteneinsicht handelt. Die Kosten der Strafverteidigung werden nur in den Fällen der Pflichtverteidigung nach § 140 StPO übernommen. Prozesskostenhilfe wie im Zivilrecht gibt es hier nicht. Es besteht die Möglichkeit mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarungen oder zu treffen, die Ihnen eine umfassende Strafverteidigung bietet. Grundsätzlich besteht auch immer die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Sprechen Sie mich darauf an.

Honorarvereinbarung
Um Kostentransparenz zu schaffen, besteht seit dem 01.07.2006 auch die Möglichkeit, die Gebühren für außergerichtliche Tätigkeiten frei zu vereinbaren. Hierbei kann eine konkrete Honorarvereinbarung auf Stundenbasis getroffen oder ein fester Pauschalpreis für die gesamte zu erbringende Leistung vereinbart werden.
Mein Stundensatz für anwaltliche Betreuung und Beratung beträgt - abhängig von Komplexität, Schwierigkeit und Haftungsrisiko - in der Regel 150,- bis 200,- € zzgl. Mehrwertsteuer.

Rechtsschutzversicherung
Sofern der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und für die konkrete Angelegenheit eine Kostendeckung erteilt wurde, entstehen (vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung) grundsätzlich keine weiteren Kosten. Selbstverständlich wird die Abwicklung gegenüber der Rechtsschutzversicherung von mir übernommen.
Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung.